Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen Xpandable Spaces GbR (im Folgenden „Xpandable Spaces" oder „wir") und ihren Kunden über die Vermietung sowie den Verkauf der Xpandable ONE Series einschließlich Cubes, Zubehör und Dienstleistungen (Aufbau, Logistik, Personal, Eventregie).
Die AGB gelten gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Anderslautende oder ergänzende Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
Teil I — Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Vertragsschluss
Angebote von Xpandable Spaces sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung/Aufbau zustande. Der Kunde ist 14 Tage an seine Bestellung gebunden.
Eingaben im Live-Konfigurator stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern dienen ausschließlich der unverbindlichen Preisindikation. Verbindlich ist allein das von uns schriftlich erstellte Einzelangebot.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mietpreise gelten pro Tag, Logistik wird pauschal (2,11 €/km für Hin- und Rückfahrt) berechnet. Optionale Leistungen (Personal, Catering, Cubes, Extras) werden separat ausgewiesen.
Anzahlung: 30 % des Gesamtbetrags sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss fällig. Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor Eventbeginn zur Zahlung fällig.
Bei Auftragsvolumen unter 2.500 € (netto) ist der Gesamtbetrag unmittelbar nach Auftragsbestätigung fällig.
Zahlungen erfolgen per SEPA-Überweisung oder SEPA-Lastschrift. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet (§ 288 BGB).
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass am Einsatzort:
- eine geeignete, ebene und ausreichend tragfähige Stellfläche zur Verfügung steht
- der Zugang für den LKW-/Anhänger-Transport möglich ist
- Strom (CEE-Anschluss 16/32 A) und Wasser (sofern erforderlich) verfügbar sind
- alle behördlichen Genehmigungen (Sondernutzung, Veranstaltung) rechtzeitig vorliegen
Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund unzureichender Vorbereitung des Einsatzortes gehen zu Lasten des Kunden.
Teil II — Besondere Bedingungen für die Vermietung
§ 4 Mietzeitraum
Die Mietzeit beginnt mit dem im Vertrag vereinbarten Anliefer-/Aufbautermin und endet mit dem Abbau- bzw. Rückgabezeitpunkt. Eine vorzeitige Rückgabe führt nicht zur anteiligen Reduzierung des Mietpreises.
Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach vorheriger Absprache möglich und wird zum jeweils gültigen Tagessatz berechnet.
§ 5 Stornierung
Folgende Stornogebühren werden bei Rücktritt vom Vertrag fällig:
- bis 30 Tage vor Event: kostenfrei
- 29 – 14 Tage vor Event: 30 % der Gesamtmiete
- 13 – 7 Tage vor Event: 60 % der Gesamtmiete
- ab 6 Tagen vor Event: 90 % der Gesamtmiete
Eine Umbuchung innerhalb der laufenden Saison ist gegen eine Umbuchungsgebühr von 250 € möglich, sofern Kapazitäten verfügbar sind.
Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Stornierung bei Xpandable Spaces.
§ 6 Höhere Gewalt / Schlechtwetter
Sturmwarnungen ab Windstärke 8 (behördliche Sperrung) oder andere Fälle höherer Gewalt (Naturkatastrophen, gesetzlich angeordnete Eventverbote) berechtigen beide Parteien zur kostenfreien Verschiebung des Termins.
Reine Wetterbeeinträchtigungen (Regen, Kälte, leichter Wind) stellen keinen Stornierungsgrund dar. Die Trailer sind für jede Witterung ausgelegt; im Premium-Setup sind Heizung und Klimatisierung inkludiert.
§ 7 Versicherung und Haftung
Alle Trailer sind kasko- und haftpflichtversichert. Während des Mietzeitraums übernehmen wir die Grundabsicherung gegen Sturm- und Hagelschäden.
Der Kunde haftet für Schäden, die durch unsachgemäßen Betrieb, vorsätzliche Beschädigung oder grobe Fahrlässigkeit entstehen, sowie für Schäden durch Dritte (Gäste, Besucher) während des Veranstaltungszeitraums. Eine optionale Veranstalter-Haftpflicht kann auf Wunsch dazu gebucht werden.
Normaler Verschleiß ist im Mietpreis enthalten. Über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehende Beschädigungen werden nach Schadensprotokoll abgerechnet.
Bei Full-Service-Buchungen bleibt das Setup unter der Kontrolle von Xpandable Spaces; in diesem Fall übernehmen wir alle Schadensfälle mit Ausnahme grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden.
§ 8 Selbsttransport
Sofern der Kunde den Trailer selbst transportiert, entfällt die Logistik-Pauschale. Voraussetzung: gültiger Führerschein der Klasse B (3,5 t), Mindestalter 21 Jahre, Vorlage einer Kopie des Führerscheins bei Übergabe.
Der Kunde haftet im Fall des Selbsttransports für sämtliche Transport- und Aufbauschäden vollumfänglich.
Teil III — Besondere Bedingungen für den Kauf
§ 9 Lieferung und Eigentumsvorbehalt
Lieferfristen werden im Einzelvertrag vereinbart und sind vom Konfigurationsumfang abhängig (typisch 8 – 16 Wochen ab Anzahlung). Die Lieferung erfolgt frei verzollt an die vom Kunden benannte Adresse innerhalb der EU.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Xpandable Spaces (Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB).
§ 10 Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten beginnt mit Übergabe. Für Verschleißteile (z. B. Folierung, Mobiliar) gelten verkürzte Fristen, die im Einzelvertrag spezifiziert werden. Bei Mängeln haben wir das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung).
Teil IV — Schlussbestimmungen
§ 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Korrespondenz verwendet. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Geschäftssitz ergänzen, soweit dies rechtlich zulässig ist und der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.